In der Rechtsprechung lange ungeklärt und in der Literatur umstritten war die Frage, ob der Käufer einer Sache die Annahme wegen unerheblicher Mängel verweigern darf. Während ein großer Teil der Literatur die Frage über § 266 löst, geht der BGH hier den Weg über ein Zurückweisungsrecht aus § 273. Diese Frage ist als höchst examensrelevant einzustufen und muss beherrscht werden.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 15. Juni 2016 VIII ZR 134/15, abrufbar unter www.BGH. de, mit der Frage, ob nach der Schuldrechtsmodernisierung von einem weiten oder einem engen Beschaffenheitsbegriff auszugehen ist. Diese Fragestellung ist für das Examen von hoher Relevanz.
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